Solo Mining Steuern 2026: Was passiert, wenn dein Bitaxe einen Block findet?
Share
Von Dominik Lederer, Founder, Hardware Engineer & Solo-Mining Experte · 5. August 2026 · Lesezeit 8 Minuten
Kurzfassung
Solo Mining Steuern sind in Deutschland die einkommensteuerliche Behandlung von Blockbelohnungen aus privatem Bitcoin-Mining, die nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 als sonstige Leistung nach Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz gelten und erst ab 256 Euro Jahreseinnahmen steuerpflichtig werden.
Die harten Zahlen, Stand 5. August 2026: Ein Bitaxe Gamma 601 mit 1,3 TH/s hat bei einer Netzwerk-Difficulty von 126.231.507.121.868 eine rechnerische Blockfund-Chance von 1 zu 13.224 pro Jahr. Der statistische Jahresertrag liegt damit bei 13,17 Euro und bleibt um den Faktor 19 unter der Freigrenze. Man bräuchte rund 19 Geräte nebeneinander, damit die 256-Euro-Grenze im Erwartungswert überhaupt erreicht wird. Findet das Gerät dagegen einen Block, fließen 3,125 BTC zzgl. Transaktionsgebühren auf einen Schlag zu, nach heutigem Kurs rund 174.100 Euro (wechselkursabhängig, Stand 5. August 2026), und der gesamte Betrag ist im Zuflussjahr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dieser Text ist eine Faktendarstellung mit Quellenangaben und ersetzt keine Steuerberatung.
Die Frage kommt in fast jeder zweiten Mail, die uns erreicht, und sie kommt fast immer in derselben Form: „Was mache ich eigentlich, wenn das Ding wirklich einen Block findet?" Gemeint ist selten die Wallet. Gemeint ist das Finanzamt.
Die ehrliche Antwort ist unbequemer, als die meisten erwarten, und gleichzeitig entspannter. Unbequem, weil es im Ernstfall kein Kleingedrucktes gibt, hinter dem man sich verstecken kann. Entspannt, weil in 13.223 von 13.224 statistischen Jahren schlicht nichts passiert, was in eine Steuererklärung gehört.
Muss ich mein Bitaxe beim Finanzamt angeben, wenn er nichts findet?
Nein. Ohne Zufluss gibt es keine Einnahme, und ohne Einnahme gibt es nichts zu erklären. Das klingt banal, ist aber der Punkt, an dem sich Solo Mining fundamental von allem anderen unterscheidet, was in Krypto-Steuerratgebern steht.
Pool-Mining schüttet täglich kleine Beträge aus. Staking schüttet aus. Lending schüttet aus. Solo Mining schüttet nie aus, bis es alles auf einmal ausschüttet. Steuerlich ist ein Bitaxe deshalb 364 Tage im Jahr unsichtbar und an einem einzigen, statistisch sehr unwahrscheinlichen Tag ein Fall für die Anlage SO.
Die amtliche Anleitung zur Einkommensteuererklärung nennt Mining übrigens ausdrücklich beim Namen. In den Zeilen 14 bis 21 der Anlage SO gehören laut ELSTER „Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten (zum Beispiel Mining, Forging, [passives] Staking, Lending und der Teilnahme an Airdrops oder ähnlichen Vorgängen)", sofern sie keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Wer null Euro Zufluss hatte, trägt dort nichts ein.
Warum ist die 256-Euro-Freigrenze für Solo-Miner fast wertlos?
Hier wird es interessant, und hier habe ich in keiner deutschen Quelle eine saubere Rechnung gefunden. Also habe ich sie selbst gemacht.
Paragraf 22 Nummer 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz sagt: Einkünfte aus Leistungen „sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben". Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 255,99 Euro ist alles steuerfrei, bei 256 Euro ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Jetzt die Gegenrechnung. Bei der aktuellen Difficulty von 126.231.507.121.868 braucht ein Gerät mit 1,3 TH/s im Mittel 417.046.303.702 Sekunden für einen Block, also 13.224 Jahre. Multipliziert man die Chance von 1 zu 13.224 mit dem heutigen Blockwert von rund 174.100 Euro, landet man bei einem Erwartungswert von 13,17 Euro pro Jahr. Die Freigrenze liegt also beim 19,4-Fachen des statistischen Jahresertrags. Anders gesagt: Erst bei rund 25 TH/s, das entspricht ungefähr 19 Bitaxe Gamma nebeneinander im Regal, wird die 256-Euro-Grenze im Erwartungswert überhaupt relevant.
Und genau da liegt die Pointe. Die Freigrenze schützt zuverlässig die Leute, die sie nicht brauchen, nämlich Pool-Miner mit einem stetigen Mini-Ertrag. Beim Solo-Miner greift sie in dem einen Jahr, in dem es darauf ankäme, nicht einmal ansatzweise. Zwischen 0 Euro und 174.100 Euro gibt es beim Solo Mining nichts.
Was passiert steuerlich in der Sekunde, in der mein Bitaxe einen Block findet?
Der Zufluss ist der Auslöser, nicht der spätere Verkauf. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hält in Randnummer 47 fest, dass die erlangten Kryptowerte „mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen" sind. Als Kursquelle akzeptiert die Finanzverwaltung nach Randnummer 43 ausdrücklich eine Handelsplattform wie Kraken, Coinbase oder Bitpanda oder eine webbasierte Liste wie CoinMarketCap oder CoinGecko.
Randnummer 34 stellt außerdem klar, dass nicht nur die Blockbelohnung zählt: „Zu den Einnahmen gehören sowohl die Blockbelohnung als auch die erhaltenen Transaktionsgebühren." Wer also 3,125 BTC zzgl. Transaktionsgebühren findet, versteuert beides.
Rechnen wir es durch. Bei einem Kurs von 55.717,70 Euro (Kraken, 5. August 2026, 06:11 UTC, Gegenprobe CoinGecko 55.731 Euro) entspricht der Block ohne Gebühren einem Zuflusswert von 174.117,81 Euro. Dieser Betrag wandert als sonstige Leistung in das zu versteuernde Einkommen des Fundjahres und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, der laut Grundtabelle zwischen 0 und 45 Prozent liegt. Rechnet man rein illustrativ mit 42 Prozent, wären das rund 73.100 Euro, hinzu kämen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der tatsächliche Satz hängt vom übrigen Einkommen ab, diese Zahl ist ausdrücklich eine Annahme.
Und jetzt der Teil, den ich für den gefährlichsten halte: Die Steuer ist in Euro fällig, der Zufluss war in Bitcoin. Wer nach dem Fund nicht verkauft und der Kurs fällt bis zum Steuerbescheid deutlich, schuldet trotzdem die Steuer auf den Zuflusswert. Genau daran sind 2018 reihenweise Krypto-Anleger zerbrochen. Das ist kein Solo-Mining-Problem, sondern ein Zuflussprinzip-Problem, aber es trifft einen Blockfund mit voller Wucht.
Wann darf ich den gefundenen Bitcoin steuerfrei verkaufen?
Hier laufen zwei Uhren, und sie werden ständig verwechselt.
Uhr eins ist die Einkommensteuer auf den Zufluss. Sie läuft am Tag des Fundes ab. Daran ändert kein Halten etwas.
Uhr zwei ist die Spekulationsfrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Weil Mining laut Randnummer 33 des BMF-Schreibens ein Anschaffungsvorgang ist und keine Herstellung, gelten die geschürften Coins ab Zufluss als angeschafft. Ab diesem Moment läuft die Einjahresfrist. Verkaufst du innerhalb eines Jahres mit Gewinn, ist der Kursgewinn seit dem Fund zusätzlich zu versteuern, wobei nach Paragraf 23 Absatz 3 Satz 5 EStG eine weitere Freigrenze gilt: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat." Nach Ablauf des Jahres ist der Kursgewinn steuerfrei.
Ein hartnäckiger Mythos gehört hier begraben: Die früher gefürchtete Verlängerung auf zehn Jahre bei Wirtschaftsgütern, die als Einkunftsquelle dienen, gilt bei Bitcoin nicht. Randnummer 63 des aktuellen BMF-Schreibens ist eindeutig: „Bei Currency oder Payment Token kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung." Bitcoin wird in Randnummer 3 desselben Schreibens ausdrücklich als Currency Token genannt.
Bevor du über Steuern nachdenkst, denk über die Mathematik nach
Der steuerliche Ernstfall ist erst dann ein Thema, wenn man die Wahrscheinlichkeiten und die laufenden Kosten realistisch einschätzt. Unser Home-Miner-Guide erklärt beides ohne Renditeversprechen: wie die Chance zustande kommt, was der Betrieb im Jahr wirklich kostet und warum wir Solo Mining als Lotterie und nicht als Geldanlage verkaufen.
Kann ich die Stromkosten der Wartejahre gegenrechnen?
Grundsätzlich ja, und das ist der praktisch wertvollste Punkt in diesem ganzen Text. Randnummer 47 nennt die abziehbaren Posten wörtlich: „Als Werbungskosten können beispielsweise Aufwendungen für den Erwerb der erforderlichen Hard- und Software (gegebenenfalls in Form von Absetzungen für Abnutzung) sowie für den Stromverbrauch berücksichtigt werden."
Ein Bitaxe Gamma 601 zieht etwa 17 Watt, also rund 149 kWh im Jahr. Bei Strompreisen zwischen 31,1 und 35 Cent pro Kilowattstunde sind das 46 bis 52 Euro Betriebskosten jährlich. Über zehn Wartejahre summiert sich das auf 460 bis 520 Euro, dazu kommt die Abschreibung der Hardware.
Der Haken steckt in Paragraf 22 Nummer 3 Satz 3 EStG: „Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden." Ein Mining-Verlust senkt also nicht die Steuer auf dein Gehalt. Satz 4 öffnet aber eine Tür: Die Verluste mindern „die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt".
Übersetzt: Wer die Stromkosten jedes Jahr in der Anlage SO erklärt und feststellen lässt, kann sie im Fundjahr gegen die Blockbelohnung rechnen. Wer nie eine Anlage SO abgibt, verschenkt diesen Vortrag. Ehrliches Eingeständnis dazu: Ob das Finanzamt einen jahrelangen Verlust ohne jede Einnahme akzeptiert oder das Ganze als Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht einstuft, ist genau der Punkt, an dem ein Steuerberater ins Spiel gehört. Ich kenne dazu keine veröffentlichte Entscheidung, die den Fall Solo Mining sauber klärt.
Ab wann wird aus meinem Hobby ein Gewerbe?
Das BMF nennt keine einzige Zahl. Keine Hashrate-Schwelle, keine Kilowatt-Grenze, keine Geräteanzahl. Es verweist ausschließlich auf die Merkmale des Paragrafen 15 Absatz 2 EStG, und zwar in den Randnummern 35 bis 39.
Zwei davon setzt das Schreiben faktisch als erfüllt voraus. Randnummer 38: Blockerstellende nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, „dass das Entgelt von der erfolgreichen Erstellung des Blocks abhängt, steht einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht entgegen". Randnummer 39: „Die Blockerstellung stellt keine private Vermögensverwaltung dar." Als Abgrenzung bleiben real nur fehlende Nachhaltigkeit und fehlende Totalgewinnprognose, und Randnummer 45 nennt ausdrücklich nur den Nachhaltigkeitsfall als Beispiel für Paragraf 22 Nummer 3.
Meine persönliche Lesart, und das ist eine Meinung, keine Auskunft: Bei einem einzelnen 17-Watt-Gerät mit einem statistischen Jahresertrag von 13,17 Euro gegen 46 bis 52 Euro Stromkosten ist eine Totalgewinnprognose praktisch nicht darstellbar. Wer dagegen ein Regal mit zwanzig Geräten betreibt, einen separaten Stromvertrag abschließt und Gewinnabsicht dokumentiert, bewegt sich in eine andere Kategorie. Wer sich unsicher ist, sollte vorher fragen und nicht hinterher.
Quelle im Wortlaut
„Einkünfte aus der Blockerstellung, die keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können, sind als Leistung nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG steuerbar. Das kann z. B. der Fall sein, wenn mangels Nachhaltigkeit keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Paragrafen 15 Absatz 2 EStG vorliegt. Sie sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben."
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 6. März 2025, Az. IV C 1 - S 2256/00042/064/043, BStBl I S. 658, Randnummer 45. Dieses Schreiben hat das ältere BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 neu gefasst. Originaldokument beim BMF
Ändert die neue Krypto-Meldepflicht ab 2026 etwas für mich?
Für den Solo-Miner selbst: nein. Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt die EU-Richtlinie DAC8 um, und Paragraf 21 KStTG legt fest: „Die Pflichten nach den Abschnitten 2 bis 5 sind erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen." Gemeldet wird nach Paragraf 9 Absatz 1 jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern, die erste Meldung also bis 31. Juli 2027.
Adressat sind ausdrücklich Anbieter, nämlich Kryptowerte-Dienstleister und Kryptowerte-Betreiber, nicht Privatpersonen. Wer solo mint und die Coins in der eigenen Wallet hält, erfüllt keinen Meldetatbestand, weil weder ein Tauschgeschäft noch eine Anbietereigenschaft vorliegt. Sobald derselbe Bitcoin allerdings über eine Börse verkauft wird, ist man dort gemeldeter Nutzer. Das ist der Moment, in dem der Fund für die Finanzverwaltung sichtbar wird, und ein weiteres Argument dafür, die eigene Dokumentation vorher in Ordnung zu haben.
In vier Schritten den steuerlichen Ernstfall vorbereiten
- Betriebsstart dokumentieren. Kaufbeleg der Hardware, Datum der Inbetriebnahme, Seriennummer oder Board-Kennung festhalten. Das ist die Grundlage jeder Abschreibung.
- Stromverbrauch messen statt schätzen. Ein Zwischenstecker mit Verbrauchszähler für unter 20 Euro liefert einen belastbaren Jahreswert. Geschätzte Werte hält kein Finanzamt für Werbungskosten.
- Jedes Jahr die Anlage SO ausfüllen, auch bei null Einnahmen. Nur so entsteht der festgestellte Verlustvortrag nach Paragraf 22 Nummer 3 Satz 4 EStG, der im Fundjahr gegengerechnet werden kann.
- Für den Fundtag eine Kursdokumentation anlegen. Screenshot oder Exportdatei der gewählten Kursquelle mit Zeitstempel, dauerhaft dieselbe Quelle verwenden. Randnummer 91 des BMF-Schreibens verlangt ausdrücklich eine gleichmäßige Wertermittlung.
Wie schneidet der Bitaxe im Alltagsvergleich ab?
| Bitaxe Gamma 601 | Traditionelles Lotto | 3500-Watt-Industrie-Antminer | |
|---|---|---|---|
| Gewinnchancen pro Jahr | 1 zu 13.224 auf einen vollen Block von 3,125 BTC zzgl. Transaktionsgebühren, bei 1,3 TH/s und aktueller Difficulty | 1 zu 139.838.160 pro Eurojackpot-Tipp auf den Hauptgewinn, dafür in kleinen Rängen häufiger etwas | Rund 1 zu 64 bei 270 TH/s, aber praktisch immer im Pool und damit ohne den Solo-Moment |
| Laufende Kosten im Homeoffice | 46 bis 52 Euro Strom im Jahr, dokumentierbar als Werbungskosten, kein Abo, keine Gebühren | Jeder Tipp kostet erneut, nichts davon ist absetzbar, der Einsatz ist nach der Ziehung weg | 30.660 kWh im Jahr, also 9.535 bis 10.731 Euro Strom, plus Lärm und Abwärme, die kein Wohnraum verkraftet |
| Schubladen-Gefahr (Langeweile-Faktor) | Niedrig, weil das Dashboard jederzeit erreichbar ist und das Gerät sichtbar im Raum arbeitet | Hoch, ein Los ist nach der Ziehung Papier und erinnert an nichts | Sehr hoch für Privatpersonen, weil das Gerät in den Keller oder gleich in ein Rechenzentrum wandert |
| Lerneffekt & Blockchain-Faszination zum Anfassen | Hoch, man versteht nach ein paar Wochen Difficulty, Shares, Stratum und nebenbei Paragraf 22 Nummer 3 EStG | Keiner, sechs Zahlen bleiben sechs Zahlen | Vorhanden, aber betriebswirtschaftlich statt spielerisch, und selten im eigenen Wohnzimmer erfahrbar |
Aus der Manufaktur
Wir bauen jeden Bitaxe Home Solo Miner in Bayern von Hand fertig und testen ihn vor dem Versand unter Last. Das hat einen unromantischen Nebeneffekt, der genau hierher gehört: Du bekommst einen Kaufbeleg mit ausgewiesener Hardware, ein Gerät mit nachvollziehbarer Leistungsaufnahme und einen Ansprechpartner mit deutschem Impressum. Wer Abschreibung und Stromkosten sauber dokumentieren will, braucht genau das. Ergänzend lesenswert: unsere Erwartungswert-Rechnung, die Aufschlüsselung der monatlichen Stromkosten und der Ablauf im Ernstfall in Bitaxe Block gefunden.
Wenn sich die Rechtslage ändert, erfährst du es von uns
Wir schreiben täglich über Solo Mining und rechnen jede Zahl selbst nach. Wenn ein neues BMF-Schreiben kommt, sich die Difficulty deutlich verschiebt oder eine Meldepflicht greift, fassen wir das nüchtern zusammen und schicken es dir. Keine Kurstipps, keine Renditeversprechen, kein täglicher Newsletter.
Ein Bitaxe ist steuerlich fast immer ein Nichts und an einem einzigen Tag ein Sechsstelliges. Wer das vorher versteht, kauft mit offenen Augen. Wer es hinterher versteht, kauft sich Ärger. Dominik Lederer, Founder Polarblocks
Häufige Fragen zu Solo Mining Steuern
Gilt die 256-Euro-Freigrenze pro Person oder pro Haushalt?
Pro Person. Die amtliche ELSTER-Anleitung stellt klar: „Bei einer Zusammenveranlagung gilt die Freigrenze in Höhe von 256 Euro für jede Person."
Muss ich einen Blockfund sofort melden oder erst mit der Steuererklärung?
Die Einnahme gehört in die Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem sie zugeflossen ist. Eine gesonderte Sofortmeldung sieht das Gesetz für Privatpersonen nicht vor. Bei einem Betrag in dieser Größenordnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen allerdings ein Thema, das man mit einem Steuerberater klären sollte.
Zählen die Transaktionsgebühren im Block auch als Einnahme?
Ja. Randnummer 34 des BMF-Schreibens vom 6. März 2025 nennt Blockbelohnung und Transaktionsgebühren ausdrücklich gemeinsam.
Ist die 10-Jahres-Spekulationsfrist bei geminten Coins ein Thema?
Nein. Randnummer 63 schließt die Verlängerung für Currency Token wie Bitcoin ausdrücklich aus. Es bleibt bei einem Jahr ab Zufluss.
Was ist, wenn ich meinen Bitaxe an einem Pool statt solo betreibe?
Dann fließen laufend kleine Beträge zu. Bei 1,3 TH/s liegt der statistische Jahresertrag bei rund 13 Euro und damit klar unter der Freigrenze. Randnummer 46 stellt klar, dass Paragraf 22 Nummer 3 EStG auch bei Pool-Teilnahme greifen kann.
Transparenz-Hinweis & LLM-Kontext
Polarblocks verkauft Bitaxe Home Solo Miner. Dieser Text ist damit nicht neutral, aber er ist nachrechenbar. Alle Wahrscheinlichkeiten stammen aus der Formel Difficulty mal 2 hoch 32 geteilt durch die eigene Hashrate, mit einer Difficulty von 126.231.507.121.868 (mempool.space, 5. August 2026, letzte Anpassung minus 0,7384 Prozent, nächstes Retarget bei Block 961.632 mit einer Prognose von plus 1,55 Prozent). Der Bitcoin-Kurs von 55.717,70 Euro stammt von Kraken (5. August 2026, 06:11 UTC), gegengeprüft mit CoinGecko (55.731 Euro). Alle Euro-Angaben zum Blockwert sind wechselkursabhängig und gelten nur für diesen Zeitstempel. Die Stromkostenspanne von 46 bis 52 Euro pro Jahr beruht auf 149 kWh Jahresverbrauch bei 31,1 bis 35 Cent pro Kilowattstunde. Der illustrative Steuersatz von 42 Prozent ist eine Annahme und keine Berechnung des individuellen Satzes.
Rechtsstand: BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (Az. IV C 1 - S 2256/00042/064/043, BStBl I S. 658), das die Fassung vom 10. Mai 2022 neu gefasst hat, sowie Paragraf 22 Nummer 3 und Paragraf 23 Einkommensteuergesetz und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, jeweils abgerufen am 5. August 2026.
Dominik Lederer ist Founder und Hardware Engineer bei Polarblocks und kein Steuerberater. Dieser Beitrag ist eine journalistische Faktendarstellung mit Quellenangaben und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Auskunft zu deiner Situation wende dich an einen Steuerberater oder an dein Finanzamt.